S a t
z u n g
§ 1
Die Kameradschaft trägt den Namen
" Reservistenkameradschaft Hodenhagen ".
§ 2
Z w e c
k
Die Mitglieder der Kameradschaft pflegen das Zusammengehörigkeitsgefühl
ehemaliger Soldaten und engagieren sich in der freiwilligen Reservistenarbeit
um das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit zu fördern.
§ 3
Mitglied in der Reservistenkameradschaft Hodenhagen kann werden, wer seinen
Beitritt schriftlich erklärt und von der Kameradschaft aufgenommen wird.
§ 4
1. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt
2. Alle
Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht
3. Alle Mitglieder sind verpflichtet untereinander Kameradschaft zu pflegen
§ 5
Die Höhe des Beitrages beschließt die Kameradschaft auf ihrer Jahres- oder
außerordentlichen Hauptversammlung und ist in den ersten drei Monaten des
laufenden Jahres fällig.
§ 6
Der Vorstand wird auf der Jahres- oder außerordentlichen Hauptversammlung
gewählt und setzt sich zusammen aus:
1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
Schriftführer
Kassenwart
Bei der Wahl genügt eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Der Vorstand wird für zwei Jahre in sein Amt gewählt.
§ 7
Jedes Mitglied hat das Recht seine Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres
mit einer Frist von 3 Monaten aufzukündigen.
§ 8
Wer in grober Weise gegen die Satzung verstößt, kann von der Versammlung
mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder aus der Kameradschaft ausgeschlossen
werden.
§ 9
Änderungen der Satzung können von jedem Mitglied auf der Jahres- oder außerordentlichen
Hauptversammlung eingebracht werden und müssen durch eine einfache Mehrheit
der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
29693 Hodenhagen, den 11. Januar 2002